Einleitung
Krankenversicherungspflicht
Beiträge
Arten der Krankenversicherung
Private Krankenversicherung
Leistungen der Krankenkassen heute
Zum Schluß
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Krankenversicherungspflicht
 

In der Bundesrepublik Deutschland sind fast alle Bewohner kranken versichert. Der etwas kleinere Teil privat und der größere Teil gesetzlich.

Arbeitnehmer sind zum Beispiel grundsätzlich in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungspflichtig. Sollte ein Arbeitnehmer länger krank sein, bezahlt die Krankenkasse Krankengeld, wenn der Arbeitgeber den Lohn während einer Arbeitsunfähigkeit nicht weiter bezahlt. Wir sehen hier, daß ein Arbeitnehmer in Deutschland nicht verhungern muß.

Das war natürlich vor etwa einhundertdreißig Jahren anders. Das Sozialgesetz wurde damals so um 1883 von unserem alten guten Bismarck zur Welt gebracht. Er wollte, dass jeder der Bürger in Deutschland sozial versichert ist und dadurch auch geschützt vor Risiken, die jeden treffen können. Nach neuestem Stand gibt es fünf Säulen der Sozialversicherung: die gesetzliche Arbeitslosenversicherung, die gesetzliche Rentenversicherung, die gesetzliche Krankenversicherung, die gesetzliche Unfallversicherung und die gesetzliche Pflegeversicherung.