In der Bundesrepublik Deutschland sind fast alle Bewohner kranken
versichert. Der etwas kleinere Teil privat und der größere Teil
gesetzlich.
Arbeitnehmer sind zum Beispiel grundsätzlich in der gesetzlichen
Krankenversicherung versicherungspflichtig. Sollte ein Arbeitnehmer
länger krank sein, bezahlt die Krankenkasse Krankengeld, wenn
der Arbeitgeber den Lohn während einer Arbeitsunfähigkeit nicht
weiter bezahlt. Wir sehen hier, daß ein Arbeitnehmer in Deutschland
nicht verhungern muß.
Das war natürlich vor etwa einhundertdreißig Jahren anders. Das
Sozialgesetz wurde damals so um 1883 von unserem alten guten Bismarck
zur Welt gebracht. Er wollte, dass jeder der Bürger in Deutschland
sozial versichert ist und dadurch auch geschützt vor Risiken,
die jeden treffen können. Nach neuestem Stand gibt es fünf Säulen
der Sozialversicherung: die gesetzliche Arbeitslosenversicherung,
die gesetzliche Rentenversicherung, die gesetzliche Krankenversicherung,
die gesetzliche Unfallversicherung und die gesetzliche Pflegeversicherung.
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